20.4. Gericht zerreißt Scheuers Anti-Fahrverbots-Gesetz
Meine Kritik an der Berichterstattung der BKZ wird jetzt von einem Urteil des badenwürttembergischen Verwaltungsgerichtshofs unterstützt. Deshalb habe ich noch einmal beim Chefredakteur der BKZ, Herrn Kornelius Fritz nachgehakt.
Sehr geehrter Herr Fritz!
Was sagen Sie jetzt über den Luftreinhalteplan für Backnang?
Der Spiegel berichet:
Gericht zerreißt Scheuers Anti-Fahrverbots-Gesetz
"Die Bundesregierung hat nach SPIEGEL-Informationen mit ihrer Strategie gegen Diesel-Fahrverbote einen schweren juristischen Dämpfer bekommen, der Auswirkungen auf viele Städte in Deutschland haben dürfte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) für gesetzeswidrig erklärt. Mit der im Bundestag verabschiedeten Änderung wollte die Regierung Fahrverbote in Städten verhindern, in denen die Belastung mit Stickstoffdioxid nur knapp über dem Grenzwert liegt.
Der Bundestag hatte dazu eine "Toleranzgrenze" von 50 statt der gesetzlich festgelegten 40 Mikrogramm Stickoxide pro Kubikmeter Luft beschlossen. Demnach mussten Städte, die den derzeit gültigen Stickoxidgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft um bis zu zehn Mikrogramm verfehlen, keine Fahrverbote aussprechen, um die Konzentration des giftigen Gases in der Stadt herunterzubringen.
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Doch diese Regelung, die zwar vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten ist, hat der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes jetzt als einen "klaren Verstoß" gegen das europäische Recht gewertet. So steht es in der Urteilsbegründung, die heute verschickt wurde und dem SPIEGEL vorliegt."