23.5. Rückfordern der Kosten für stornierte Flüge
Anfang der Woche bin ich ein Stück schlauer über unsere Erfolgsaussichten für die Rückforderung der Kosten für stornierte Flüge bei Emirates geworden.
Anfänglich hatte ich ja geglaubt, unser Reisebüro Expedia müsste uns die Kosten erstatten, weil wir hier in der EU nach Fluggastrecht auf eine Erstattung rechtlich Anspruch haben. Dem ist nicht so. Der Vertragspartner ist die Fluggesellschaft, das Reisebüro ist nur ein Vermittler und haftet nicht.
Deshalb hatte ich auch nach einer Telefonnummer bei Expedia gesucht, die mich zu einem Mitarbeiter führte. Der hat sich mein Anliegen angehört und dann einen Rückerstattungsantrag gestellt. Darüber habe ich einen Bestätigung erhalten. Vorher hatte ich unser Anliegen in einem Brief formuliert und diesen per Mail an Expedia gesandt. Diese Mails sind bis heute nicht beantwortet worden.
Über eine Internetplattform für Reiserecht hatte ich einen unserer Flüge eingegeben. Als Antwort kam, dass der Flug nicht in der Datenbank zu finden ist, folglich die Fluggesellschaft nicht in der EU registriert ist. Rückforderungen außerhalb des EU-Rechts sind sehr schwer durch zu setzten. Deshalb wird in solchen Fällen bei Erfolg rund 50 % der erstrittenen Rückerstattung als Provision für die Plattform fällig.
Bei QAMQAM gibt es eine Liste getesteter Fluggast Portale. Dort hatte ich meine ersten Infos gefunden und versuchsweise einen Antrag stellen wollen. Meinen Test hatte ich bei Ersatzpilot durchgeführt.
Der Flugrechtsanwalt Matthias Böse empfiehlt auf seinem Blog, zweigleisig zu fahren und die Erstattung sowohl beim Reisebüro wie auch bei der Airline schriftlich anzufordern. Wer muss anulierte Flüge erstatten?